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Genehmigung von Turnieren
Der Turnierantrag geht über den Gaufachwart zum Landesfachwart, wenn es sich um Turniere für Teams auf Landesebene handelt.
Sind nur Gaumannschaften eingeladen, entscheidet der Gaufachwart als letzte Instanz.
Handelt es sich um ein Turnier für Bundesligateams bzw. ein international besetztes Turnier, leitet der Landesfachwart den Antrag an das TK Faustball als nächste Instanz weiter.
Turniere für die Feldsaison sind immer bis spätestens 15.12. des Vorjahres genehmigen zu lassen.
Turniere für die Hallensaison immer bis spätestens 15.06. (Regelung der OFS).
Um die Turnieranmeldungen zu fördern, wird die Fristenregelung in der Regel großzügig gehandelt.
Turniere werden nur dann nicht genehmigt, wenn an diesem Tag ein Spieltag für die entsprechende Klasse angesetzt ist
oder eine überregionale Veranstaltung ( WDM, DM ) in der Nähe stattfindet.
Gebühren sind für die Beantragung der Turniere nicht zu entrichten.
Dem Antrag auf Turniergenehmigung muss ein Freiumschlag beigefügt sein, damit die Turniergenehmigung zurückgesandt werden kann
Turnierantrag
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